Empfängnisregelung
In der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht sich der Begriff Empfängnisregelung auf Leistungen im Bereich von Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung und die Übernahme der Kosten, welche für Arzneimittel zur Empfängnisverhütung und Fruchtbarkeitsstimulierung, erbracht werden. Zu diesen Leistungen zählt auch die Kostenübernahme von ärztlichen Beratungen, welche in Zusammenhang mit den genannten Thematiken stehen. Hierzu kann auch neben dem Arzt die Krankenkasse selbst Auskunft geben, welche Leistungen von Ihnen übernommen werden. Bedenken sollte man allerdings, dass oftmals nur ein Teil bezahlt wird und somit auch Eigenleistung zu übernehmen ist.




