Ersatzkassen
Zum Ende des 19. Jahrhunderts wurden alle Bürger, welche in einem Arbeitsverhältnis standen dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung bei einer Pflichtversicherung abzuschließen. Ersatzweise konnte auch eine Hilfskrankenkasse gewählt werden. Dies war aber nur dann möglich, wenn diese auch für den jeweiligen Berufsstand zuständig war. Später wurden dann die Hilfskrankenkassen als Ersatzkassen bezeichnet. Heute können Versicherungsnehmer frei wählen, welcher gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse sie sich anschließen wollen.




