Fachgebietsbeschränkung
Allgemein unterliegen alle Ärzte einer Fachgebietsbeschränkung. Im Klartext bedeutet dies, dass jeder Arzt nur Internist plötzlich als Allgemeinmediziner und umgekehrt genauso. Hat ein Kardiologe zum Beispiel keine chirurgische Ausbildung, darf er auch keine Herzoperation vornehmen. Demzufolge muss für den Patienten von vorn herein ersichtlich sein, um welche Praxis es sich handelt. Beispiel: Praxis für Allgemeinmedizin oder Praxis für Gynäkologie und Frauenheilkunde. Allerdings hat jeder Mediziner die Pflicht, in einem Notfall, entsprechend seiner ärztlichen Ausbildung entsprechend zu helfen, sofern kein Facharzt vor Ort ist. Befindet sich zum Beispiel ein Arzt auf einer privaten Veranstaltung und wird ärztliche Hilfe benötigt von einem anwesenden, muss dieser die ärztliche Erstversorgung übernehmen, bis ein Facharzt eingetroffen ist.




