Fälligkeit Krankenversicherungsbeiträge
Bei der Fälligkeit der Krankenversicherungsbeiträge muss zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen unterschieden werden. So werden in der Regel die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung vom Arbeitgeber überwiesen, sodass der Arbeitnehmer hier keinen Überweisungen nachkommen muss! Bei der privaten Krankenversicherung hingegen muss der Versicherte selber für die Überweisung der Kassenbeiträge sorgen! Wichtig hierbei ist es darauf zu achten, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung immer fristgerecht überwiesen werden! Sollte die Beiträge mehrere Monate hintereinander nicht überwiesen werden, können die Krankenkassen die Leistungen auf eine Notfallbehandlung reduzieren!




