Freiwillige Krankenversicherung
Als Selbständiger oder Freiberufler fällt man nicht unter die Pflichtversicherung. Diese Berufsgruppen haben das Recht, eine freiwillige Krankenversicherung abschließen zu können. Selbständige und Freiberufler wählen hierfür in der Regel die private Krankenversicherung, dennoch ist auch möglich, dass sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichern können. Alternativ zur privaten ist diese sehr oft kostengünstiger. Die Beiträge in der privaten Krankenkasse richten sich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist es etwas anders, hier gestaltet sich der Beitrag nach der Höhe des Einkommens.




