Freiwillige Versicherung
Jeder kann eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen, Voraussetzung hierfür ist, dass dessen Krankenversicherungsverhältnis mit einer gesetzlichen Krankenversicherung geendet ist. Allerdings müssen diese sich dann selbst darum kümmern, wieder einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Bevor die freiwillige Versicherung beginnen kann, muss eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft in einer Krankenkasse von mindestens 12 Monaten bestanden haben. Oder aber in den letzten 5 Jahren liegt eine Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten vor. Innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der vorhergehenden Krankenversicherung muss der Beitritt zur freiwilligen Versicherung erklärt werden.




