Gebührenordnung

Die Gebührenordnung regelt die Abrechnung der medizinischen Leistungen, welche ein Arzt außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung leistet. Geregelt sind somit die Abrechnungsgrundlagen bei Privatpatienten, welche ihre Behandlung selbst bezahlen und somit auch in der privaten Krankenversicherung versichert sind, aber auch alle anderen ärztlichen Leistungen, welche vom Arzt in Rechnung gestellt werden. Vorausgesetzt, es handelt sich um einen in Deutschland approbierten Arzt. Dabei gibt es allerdings eine Unterscheidung der Gebührenordnung. Unterschieden werden die Behandlergruppen GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte, GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte und der GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.