Gebührenordnung Zahnärzte
Arzt ist zwar nicht gleich Arzt, aber was bei der Gebührenordnung für Ärzte gilt, gilt auch für die Gebührenordnung für Zahnärzte. Als Patient beim Zahnarzt hat man sehr oft Leistungen aus der eigenen Tasche zu bezahlen, weil diese von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Vor allem im Bereich der Zahnkosmetik darf der Zahnarzt durchaus für seine Leistungen einen eigenen Preis festlegen. Schon aus dem eigenen Interesse heraus wird er bei der Preisgestaltung darauf achten, dass er konkurrenzfähig bleibt. Für bestimmte Leistungen schreibt die Gebührenordnung für Zahnärzte einen bestimmten Richtwert vor. Zum Beispiel ist die einfache Zahnfüllung eine Leistung, für welche ein Richtwert in der Gebührenverordnung zu Grunde gelegt wurde.




