Gefahrstandspflicht
In der privaten Krankenversicherung gilt ein abgeschlossener Versicherungsvertrag als bindend für beide Vertragsparteien. Das heißt, der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, seine Beiträge fristgerecht zu bezahlen, während die Versicherungsgesellschaft zu verpflichtet ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Gleichzeitig müssen etwaige Gefahren wie zum Beispiel gefährliche Hobbys oder Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden. Verschweigt der Versicherungsnehmer dies, kommt er seiner Gefahrstandspflicht nicht nach. Persönliche Veränderungen müssen umgehend mitgeteilt werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen.




