Geringfügige Beschäftigung

Noch bevor die geringfügige Beschäftigung eingeführt wurde, waren zwar kleine Jobs damals wie heute völlig normal, aber im vergleich dazu handelte es sich um Schwarzarbeit. Die Bundesregierung wollte zum einen mit der Einführung der sogenannten „Minijobs“ ihre verlorenen Steuergelder wieder auffangen, zum anderen aber die geringfügig Beschäftigten bei Krankheit oder Unfall sozial absichern. Zum Beispiel würde eine Putzfrau, welche sich bei der Arbeit in einem fremden Haushalt verletzt und nicht mehr arbeiten kann, keinerlei finanzielle Absicherung erhalten. Wäre diese allerdings geringfügig Beschäftigt, bekäme diese im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung und hätte Anspruch auf Urlaub. Arbeitgeber, die Arbeitskräfte auf der Basis eines Verdienstes von bis zu 400 Euro monatlich beschäftigen, zahlen Pauschalbeiträge für die Besteuerung und die Renten- und Krankenversicherung.