Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze schützt Menschen mit einem Einkommen von weniger als 400 Euro davor, noch mit den hohen Kosten für die verschiedenen Sozialversicherungen belastet zu werden. In Fällen, in denen weniger als 400 Euro in einem Angestelltenverhältnis verdient wird, fallen für den Arbeitnehmer keine Sozialabgaben an. Nur der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Sozialabgaben zu leisten. Diese Regelung wurde geschaffen da es für Menschen mit einem solch geringen Einkommen eine unzumutbare Härte wäre auch noch zusätzlich mit Sozialabgaben, belastet zu werden. Bei dieser Regelung handelt es sich um einen sozialen Ausgleich, sodass Menschen mit einem höheren Einkommen auch einen größeren Beitrag leisten müssen.