Gewinnbeteiligung
Wer einen Versicherungsvertrag mit dem Ziel der Kapitalbildung abschließt, für den ist die Gewinnbeteiligung eine grundsätzliche Voraussetzung. Versicherungsgesellschaften arbeiten schließlich mit dem Geld, welches sie von ihren Kunden in Form von Beiträgen bekommen. Dabei investieren sie diese Gelder und erwirtschaften so Gewinne. Als Versicherungsnehmer erhält man einen entsprechenden Ausgleich in Form einer Gewinnbeteiligung. Vergleicht man die unterschiedlichen Möglichkeiten der Kapitalbildung, wird man feststellen, dass die traditionellen Anlagemöglichkeiten hier nicht mithalten können. Zudem kommt bei einem gut durchdachten Versicherungsvertrag auch noch die erhöhte Sicherheit hinzu, welche Versicherungsunternehmen bieten können. Die Gewinnbeteiligung kann in unterschiedlichen Formen ausgezahlt werden.




