GKV
Das Kürzel GKV steht für die gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV gilt in Deutschland als Pflichtversicherung, das heißt, jeder Arbeitnehmer, der in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, wird zu einem Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arbeitnehmer hat allerdings die freie Wahl, in welche GKV er eintreten möchte. Bis 2008 musste man auch die unterschiedlichen gesetzlichen Krankenkassen vergleichen, wenn man die günstigste haben wollte. Seit Januar 2009 ist dies allerdings per Gesetz einheitlich geregelt, jede PKV hat den gleichen Beitragssatz von 15,5 Prozent.




