Grundschutztarif

Der Grundschutztarif, stammt aus der privaten Krankenversicherung, welche auch als Elementartarif oder Vollversicherungstarif bezeichnet wird. Seit einiger Zeit werden diese Tarife von den Versicherungsunternehmen angeboten, um eine bessere Marktkompetenz gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten zukönnen. Der Grundschutztarif beinhaltet alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Leistungen, welche man auch in der GKV bekommt. Der Vorteil eines Grundschutztarifes in der privaten Krankenversicherung ist, dass dieser eine günstigere Beitragszahlung ermöglicht, als im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem entfällt bei der Wahl des Grundschutztarifes meist auch die Risikoprüfung.