gebuehrenminderung

Gebührenminderung

Werden vom Krankenhaus oder einer stationären Einrichtung, Leistungen von einem externen Arzt benötigt, weil diese für die Behandlung eines Patienten nötig sind, werden diese als stationäre Leistungen gesehen und nicht als ambulante. Gesetzlich hat der Arzt dabei die Pflicht, eine Gebührenminderung vorzunehmen. Meist kommt es vor, dass ein externer Arzt hinzugezogen wird, weil dieser dort seinen Patienten mit betreut, allerdings in Absprache mit dem Klinikarzt. Eine Gebührenminderung tritt auch dann ein, wenn ein Arzt, in eine Pflegeeinrichtung, wie zum Beispiel Altenheim, gerufen wird.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.