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Gegliedertes Krankenversicherungssystem

In Deutschland ist das Krankenversicherungssystem gesetzlich geregelt. Dadurch ist es möglich, dass jeder Bundesbürger über einen Krankenversicherungsschutz verfügt. Daraus ergibt sich ein gegliedertes Krankenversicherungssystem, welches für jeden den Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen sogar in einer privaten Krankenversicherung. Diese Gliederung orientiert sich am Sozial- und Rechtsstaatprinzip. Das gegliederte Krankenversicherungssystem ermöglicht eine soziale Absicherung. Diese Absicherung kann jeder noch erhöhen, indem er sich für private Zusatzversicherungen entscheidet, wie etwa eine private Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz. /p>

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.