Handelsvertreter
Handelsvertreter gelten nicht als Arbeitnehmer. Grundlegend liegt das daran, dass sie ihre Tätigkeit frei gestalten können, auch was die Arbeitszeit betrifft, sind an keine Vorgaben gebunden. Deshalb zählen sie zu den selbständig Gewerbetreibenden. Aufgrund dieser Tatsachen unterliegen Handelsvertreter weder der Kranken- und Rentenversicherung noch der Arbeitslosenversicherung. Als Handelsvertreter hat man die Möglichkeit, sich bei einer privaten Krankenversicherung privat zu versichern. Aber auch die Möglichkeit sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern besteht, was natürlich für Familien günstiger ist. Ein Vergleich ist sicherlich sinnvoll, bevor man einen Vertrag abschließt.




