Hauptberufliche Selbstständigkeit
Der Begriff „Hauptberufliche Selbstständigkeit“ wird folgendermaßen definiert. Eine Hauptberufliche Selbstständigkeit liegt dann vor, wenn es sich um eine selbstständige Erwerbstätigkeit handelt und die wirtschaftliche Bedeutung zusammen mit dem zeitlichen Aufwand die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen, übersteigen. Ist dies der Fall, wird diese Erwerbstätigkeit als hauptberufliche Tätigkeit gewertet. Somit würde die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr bestehen, der Weg in die private Krankenversicherung ist offen. Es kann frei gewählt werden, ob man eine private Krankenversicherung eingehen möchte, oder als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert sein möchte.




