Häusliche Pflegehilfe

Ein Patient kann die häusliche Pflegehilfe beantragen, wenn er sich nicht mehr in der Lage sieht, sich selbst zu versorgen. Sobald der Antrag von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt wurde, übernimmt diese allerdings nur die Pflegedienstleistungen. Leistungen, welche für die Versorgung des Haushaltes benötigt werden, müssen auf anderem Wege geschehen. Die häusliche Pflegehilfe wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen. Dieser kümmert sich ausschließlich um die medizinische Versorgung des Patienten. Der ambulante Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Sollten sich Differenzbeträge aus den Kosten für die erbrachten Leistungen und dem bewilligten Betrag der Krankenkasse ergeben, hat dieser der Patient zu bezahlen.