Heil- und Hilfsmittelrichtlinien

Der Bundesausschuss der Ärzte hat zusammen mit den Krankenkassen die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien erstellt. In dieser Bestimmung wurden gemeinsam die Grundsätze zur Verordnung der Heil- und Hilfsmittel festgelegt. Sämtliche Heil- und Hilfsmittel, welche es auf dem Markt gibt, wurden exakt bestimmt, damit für jeden Patienten diese einheitlich von der Krankenkasse übernommen werden können. Im Fall des einzelnen Patienten wird allerdings von den Krankenkassen geklärt, ob tatsächlich ein Bedarf für Heil- und Hilfsmittel besteht, ob eventuell der gewünschte Heilerfolg auch mit einer günstigeren Variante zu erreichen ist. Unter Heil- und Hilfsmittel fallen sämtliche Medikamente, operative Maßnahmen, Massagen, Krankengymnastik und spezielle, orthopädische Hilfsmittel, um eine Heilung zu erzielen.