Heilmittel

Alle Mittel, welche zur Behandlung und Heilung eingesetzt werden, werden demnach als Heilmittel bezeichnet. Drunter fallen alle notwendigen Medikamente, aber auch Maßnahmen wie Massagen, Krankengymnastik oder Physiotherapien. Der behandelnde Arzt ist dafür zuständig, dass Heilmittel gemäß der Verordnung der Heil- und Hilfsmittelrichtlinien entsprechend eingesetzt werden, dabei ist darauf zu achten, dass sinnvoll und kostengünstig verordnet wird. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben wie auch Versicherte in der privaten Krankenversicherung einen Anspruch auf Heilungsmaßnahmen. Hierbei ist die private Krankenversicherung allerdings was die Kosten für die Heilmittel betrifft etwas kulanter.