Hilfsmittelverkauf durch Ärzte
Seit 1998 ist der Hilfsmittelverkauf durch Ärzte verboten. Seit dem dürfen sie nur noch Hilfsmittel rezeptieren, wenn diese für den Patienten und dessen Heilung notwendig sind, aber nicht mehr verkaufen. Der Grund für das Verbot war, dass Ärzte keinen finanziellen Vorteil aus dem Hilfsmittelbedarf ihrer Patienten ziehen dürfen. Als gesetzlich Krankenversicherter muss man zunächst erst nach der Rezeptierung des Arztes, das benötigte Hilfsmittel bei seiner Krankenversicherung beantragen. Bezahlt wird dann das, welches in der geringsten Preisklasse liegt. Möchte man mehr Qualität, muss man die Differenz aus der eigenen Tasche tragen.




