Hirntod

In Deutschland sind Ärzte, Pflege- und Rettungspersonal dazu verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um ein Menschenleben retten zu können. Dazu gehören auch alle möglichen Reanimierungsmaßnahmen. Wurden diese lange genug vorgenommen und können trotzdem keine Vitalzeichen mehr gemessen werden, erst dann kann der Tod bescheinigt werden. Haben die Vitalzeichen vollständig versagt, trotz intensiver Reanimierungsmaßnahmen, schließt dies einen Hirntod mit ein. Vom Hirntod spricht man meist im Zusammenhang von Unfallopfern oder Komapatienten. Mit Hilfe der künstlichen Beatmung und zahlreichen anderen medizinischen Maßnahmen ist es möglich, einen Körper am Leben zu erhalten. Tritt jedoch der Hirntod ein, welcher erst dann feststeht, wenn eindeutig eine Hirnschädigung diagnostiziert werden kann, welche als dauerhaft festgestellt wird, gilt der Patient als tot.