Höchstaufnahmealter
Eine private Krankenversicherung kann ein Höchstaufnahmealter festlegen. Dies bedeutet, die PKV hat das Recht, Versicherungsnehmer welche mit einem bestimmten Alter eine private Krankenversicherung abschließen wollen, diese einfach abzulehnen. Das Höchstaufnahmealter gilt dann als Altersgrenze. Bei der Festlegung dieser Höhe ist die PKV an keine gesetzliche Regelung gebunden. Aus diesem Grund kann dieses Alter von Gesellschaft zu Gesellschaft durchaus variieren. Im Normalfall liegt das Höchstaufnahmealter bei den privaten Krankenversicherungen an der Grenze von 65 bis 70 Jahren. Gesetzliche Krankenversicherungen hingegen haben dies nicht, denn sie sind dazu verpflichtet, jeden Versicherungsnehmer aufzunehmen, egal welches Alter dieser hat.




