Höchstbeiträge Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine zusätzliche Versicherung zur normalen Krankenversicherung. Damit kann man sich in Bezug auf eine Pflegebedürftigkeit zusätzlich absichern. Seit dem 01. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung, welche die fünfte Versicherung im Sozialversicherungssystem darstellt. Versicherte mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung kann man auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Höchstbeiträge in der Pflegeversicherung sind gesetzlich geregelt. Dieser orientiert sich am Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung und darf demnach den Wert von 1,7 % des Einkommens nicht überschreiten.




