Honorarverteilungsmaßstab
Der Honorarverteilungsmaßstab ist in der der gesetzlichen Krankenversicherung der Maßstab, nach dem Behandlungspunkte auf die einzelnen Ärzte verteilt werden. Dies bedeutet, dass jeder Arzt über ein so genanntes Punktekonto verfügt, welches über den Honorarverteilungsmaßstab mit Punkten gefüllt wird. Die Ärzte rechnen ihren gesetzlich Versicherten Patienten für ihre Behandlung Punkte ab. Hierbei unterliegen die Ärzte aber strengen Regelungen, welche Behandlungen abgerechnet werden dürfen und welche Behandlungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können. Sollte ein Arzt in einem Quartal alle Punkte bereits abgerechnet haben, werden weitere gesetzliche Leistungen nicht mehr vergütet.




