Hörgeräteversorgung

Hinsichtlich der Hörgeräteversorgung gibt es zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung große Unterschiede. So zeichnet sich das gesetzliche System durch eine medizinische notwendige Versorgung aus, sodass nur die Kosten für günstige Geräte übernommen werden und Kosten darüber hinaus vom Versicherten getragen werden müssen. In der privaten Krankenversicherung ist die Hörgeräteversorgung deutlich günstiger für den Patienten geregelt, sodass auch deutlich teurere Gerätekosten direkt übernommen werden. Hierbei sind aber die einzelnen Vertragsdetails des privaten Versicherungsvertrages genau zu studieren, da hier im Detail die einzelnen Leistungen der abgeschlossen Krankenversicherung fixiert sind.