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Hausfrauen

Im Bezug auf die Krankenversicherung gelten Hausfrauenals Frauen, welche kein eigenes Einkommen haben, bzw. nur über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis verfügen. Dabei versorgen sie hauptsächlich den eigenen Haushalt und die darin lebenden Kinder. Damit eine ausreichende Krankenversicherung gewährleistet ist, können Hausfrauen über ihren Ehemann versichert werden. Ist also der Ernährer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, kann dieser seine Ehefrau Beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichern lassen. Anders ist dies bei der privaten Krankenversicherung, hier müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, gleichzeitig muss ein eigenständiger meist sehr teurer Vertrag abgeschlossen werden.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.