Kindernachversicherung

Werden versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Eltern, beginnt für ihren Nachwuchs der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der Geburt. Dieser Versicherungsschutz erfolgt umgehend ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung. Das Gleiche gilt auch, wenn Versicherte in der privaten Krankenversicherung, Nachwuchs bekommen. Diese müssen mindestens drei Monate in der PKV versichert sein. Die Krankenversicherung weiß in der Regel darüber schon Monate vorher Bescheid, denn die Vorsorgeuntersuchungen wurden ebenfalls übernommen. Das Neugeborene muss innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum Tag der Geburt bei der Versicherung gemeldet werden. Hier spricht man dann von der Kindernachversicherung. Die Leistungen dürfen in der Kindernachversicherung nicht höher sein, als die des Versicherten Elternteils.