Kostenbefreiung
Je nach bestehenden Voraussetzungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung ihren Mitgliedern eine so genannte Kostenbefreiung. Diese Kostenbefreiung der gesetzlichen Krankenversicherungen basiert ausschließlich auf finanziellen Aspekten, welche vom Antragssteller dargelegt werden müssen. So ist es gesetzlich definiert, dass nur bis zu einer bestimmten Höhe im Jahr Medikamente mit einer Zuzahlung durch den Versicherten belegt werden dürfen. Wird dieser Betrag erreicht, haben Versicherte die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, sodass eine Kostenbefreiung von der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt wird. Neben den finanziellen Belastungsgrenzen für Erwachsene, sind vor allem Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vollständig von zusätzlichen Kosten befreit, wobei es in einigen medizinischen Bereichen Ausnahmen gibt.




