Krankenhausbehandlungen

Einige Krankenhausbehandlungen können sowohl ambulant als auch stationär erfolgen und werden je nach Behandlungsart unterschiedlich abrechnet. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen in Krankenhausbehandlungen nur vorgenommen werden, wenn diese im Leistungskatalog verzeichnet sind. Alle Behandlungen, welche über den Leistungskatalog hinausgehen, müssen vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden. Zusätzlich haben gesetzlich Versicherte noch einen Tagessatz für den Aufenthalt im Krankenhaus zu zahlen. Die private Krankenversicherung bietet seinen Versicherten einen größeren Leistungskatalog, wobei die Unterschiede je nach Tarif recht groß sind und auch eine Eigenbeteiligung nicht ausgeschlossen ist.