Krankentransportkosten
Krankentransportkosten fallen immer dann an, wenn eine verletzte oder erkrankte Person transportiert werden muss. Dies kann beispielsweise die Fahrt mit dem Krankenwagen vom Unfallort zum Krankenhaus sein oder die Fahrt von einem Krankenhaus zu einem anderen Krankenhaus. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle Krankentransportkosten, die einer medizinischen Notwendigkeit unterliegen. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen werden je nach Tarif auch Kosten über die medizinische Notwendigkeit hinaus übernommen. Nicht eingeschlossen in den Krankentransportkosten sind Überführungen aus dem Ausland, hierfür muss eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.




