Krankheiten

Besonders beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung spielt die gesundheitliche Vorgeschichte eines Antragsstellers eine große rolle. Dies bedeutet das vom Antragssteller im Rahmen einer Gesundheitsprüfung alle schwerwiegenden Krankheiten ausgezählt werden müssen. Die privaten Krankenversicherungen nutzen diese Informationen zu den Krankheiten dazu um einen individuellen Beitragssatz für den Antragsteller ausrechnen zu können. Bei schwerwiegenden oder chronischen Krankheiten kann zum normalen Beitrag noch ein Risikozuschlag erhoben werden, gleichzeitig können bestimmte Krankheiten auch dazu führen, dass eine Aufnahme in die Versicherung nicht möglich ist. Trotzdem sollten die Angaben zu Krankheiten wahrheitsgemäß vom Antragssteller  ausgefüllt werden.