Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Die Inanspruchnahme eines Kur- und Sanatoriumsbehandlung ist sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung entsprechend geregelt. Eine Kur- und Sanatoriumsbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn eine Verschreibung durch einen behandelnden Arzt erfolgt. In der Regel wird aber versucht, die gesundheitlichen Probleme durch ambulante Maßnahmen wieder in den Griff zu bekommen. In der privaten Krankenversicherung sieht die Kostenübernahme einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung etwas anders aus, wobei es hier große Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen gibt. Hier sollen Versicherte vor einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung etwaige Kostenübernahmen genau geklärt werden.




