Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege wird immer dann in Anspruch genommen, wenn kurzfristig ein Pflegebedarf für eine Person besteht, welcher auf anderen Wegen nicht erfüllt werden kann. Die Kosten für solch eine Kurzzeitpflege werden in der Regel von der Pflegeversicherung bis zu einer Dauer von 28 Tagen übernommen. Hierbei sollte aber bedacht werden, dass eine ganze Reihe von Kosten nicht in der Kurzzeitpflege enthalten sind und dementsprechend aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Um solche Kosten abzufangen empfiehlt es sich zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Hier lohnt es sich verschiedene Angebote genau zu vergleichen, um ein passendes privates Versicherungsangebot zu finden.




