Laborgemeinschaft

Wenn sich mehrere Ärzte oder aber mindestens zwei die Räumlichkeiten eines Labors teilen, spricht man von einer Laborgemeinschaft. Viele Ärzte arbeiten mittlerweile in einer Laborgemeinschaft, weil sie so rationeller Arbeiten können und sich dabei die Kosten teilen können. Somit haben die Ärzte den Vorteil, ein umfassendes Angebot anbieten zu können. In der Regel wird allerdings getrennt mit der Versicherung abgerechnet. Laborgemeinschaften unterliegen der ärztlichen Aufsicht, sie können nur Leistungen des Labors abrechnen, welche sie auch als eigenständige Fachärzte in Rechnung stellen würden. Die Vorgaben, welche die kassenärztliche Vereinigung vorgibt, sind in den Labor Richtlinien geregelt.