Landesärztekammer

Die Landesärztekammer stellt eine Trägerinstitution dar, welche der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte dient. Mit dieser Körperschaft von öffentlichem Recht, hat die Landesärztekammer die Aufgabe und auch das Recht, die Rechte der Arzte, welcher der jeweiligen Ärztekammer angehören zu wahren und sich dabei um beruflichen Belange derer zu kümmern. Aufgabe der Ärztekammer ist es unter anderem, die Durchführung und Abnahme von Facharztprüfungen, aber auch die Förderung von Fortbildungen für die Ärzte gehört eben zu diesen Aufgaben. Somit überwacht die Ärztekammer die Ärzte und richtet Ethikkommissionen ein. Gleichzeitig stellt sie eine vermittelnde Stelle zwischen Arzt und Patient dar.