Landessozialgericht
Neben dem übergeordneten Bundessozialgericht verfügen die einzelnen Länder über ein Landessozialgericht, welches sich noch einmal in Sozialgerichte aufteilt, welche über die gesamte Fläche der einzelnen Bundesländer verteilt sind. Aufgabe der Sozialgerichte ist es, sich um die öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten im Bereich der Sozialgesetzgebung zu kümmern. So fällt die gesetzliche Krankenkasse unter diese Gesetzgebung, beispielsweise wenn es Streitigkeiten über die Höhe der Zuzahlung oder die nicht Bewilligung von Leistungen geht. Je nach Fall können die die Sozialgerichte an die Landessozialgerichte verweisen, sollte auch hier keine Entscheidung getroffen werden – kann abschließend das Bundessozialgericht angerufen werden.




