Leichenschau

Die Leichenschau dient dazu, um nach genauer äußerlicher Betrachtung eines Verstorbenen, den Tod feststellen zu können. Dabei wird größtenteils auch die Todesursache sofern dies möglich ist, geklärt. Die Leichenschau wird in Deutschland von einem Arzt durchgeführt. Die Leichenschau zählt zwar zur Rechtsmedizin, muss aber nicht zwingend von einem fachlich spezialisierten Rechtsmediziner durchgeführt werden. Jeder zugelassene Arzt kann die Leichenschau vornehmen und dementsprechend den Verstorbenen urkundlich für Tod erklären. Nur dann wenn ein Todesfall nicht erklärbar ist, muss eine Obduktion vorgenommen werden. Dieser  Bereich fällt ebenfalls in die Rechtsmedizin, darf aber nur von Rechtsmedizinern durchgeführt werden.