Leistungen GKV Ausland

Die Leistungen der GKV im Ausland sind sehr begrenzt und sollten ganz klar geregelt sein. In der Regel zahlt die GKV nur im Inland, allerdings gibt es auch einige Ausnahmen. Es besteht ein Sonderabkommen in der Europäischen Union, welche eine Leistungsinanspruchnahme ermöglicht. Ist im Ausland eine Behandlung durch einen Arzt nötig, werden von der GKV nur die Kosten für Medikamente und Heilmittel übernommen, welche auch in der Bundesrepublik entstanden wären. Ein Rücktransport zum Beispiel wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Wer komplett auf Nummer sicher gehen möchte, schließt in diesem Fall eine Zusatzversicherung ab. Eine Auslandkrankenversicherung kann vor finanziellen Sorgen bewahren.