Medikament
Bei einer Reihe von Erkrankungen ist es notwendig, ein Medikament einzunehmen. Hier unterscheidet sich das rezeptpflichtige Medikament von dem nicht verschreibungspflichtigen Medikament. Ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel wird in der Regel bei Erkrankung von einem Arzt verschrieben. Über diese Arzneimittel stellt der Arzt dann ein Rezept aus welches dann in einer Apotheke eingelöst werden kann. Weiterhin gibt es auch Medikamente, die freiverkäuflich sind. Medikamente können vielfach den Heilungsprozess von Patienten deutlich erleichtern und beschleunigen. Viele Medikamente haben aber auch ungewünschte Nebenwirkungen. Daher empfiehlt es sich, immer die Packungsbeilage zu lesen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten bei den meisten Patienten verschreibungspflichtige Medikamente nur noch unter Zuzahlung einer Rezeptgebühr. Die private Krankenversicherung erstattet jedoch verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Medikamente unter der Vorraussetzung, dass ein ärztliches Rezept vorliegt.




