Medizinischer Dienst der Krankenkassen
Ein medizinischer Dienst der Krankenkassen hat eine tragende Rolle im Gesundheitswesen. Wer Pflegeleistungen bei seiner Krankenkasse beantragt wird feststellen, dass es mit dem einfachen Ausfüllen eines Antrages nicht getan ist. Ein medizinischer Dienst der Krankenkassen wird diesen Antrag einer Prüfung unterziehen. Nach eingehender Prüfung legt er dann die entsprechende Pflegestufe fest, nach der sich die Höhe des Pflegegeldes richtet. Ein weiteres Aufgabenfeld eines medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist auch die Überprüfung der einzelnen Pflegeeinrichtungen und deren Einhaltung der Qualitätsstandards. Darüber hinaus entscheidet er, ob vom Arzt verordnete Hilfsmittel, wie zum Beispiel ein Rollstuhl oder ein Pflegebett, von der Krankenkasse übernommen werden.




