Mitversicherung nach Eheschließung

Die Mitversicherung nach Eheschließung unterliegt sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung besonderen Bestimmungen und sollte im Detail genau betrachtet werden. So ist eine Mitversicherung nach Eheschließung in der privaten Krankenversicherung für den Ehepartner nur möglich, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Gleiches gilt auch für Ansprüche  aus der Arbeitslosenversicherung, welche einen Wechsel in die private Krankenversicherung nicht ermöglichen. In der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht sich die Mitversicherung nach Eheschließung auf die Familienversicherung und ist ebenso an bestimme Bedingungen für geringes Einkommen etc., gebunden. Eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungsbedingungen ist zu empfehlen, um Nachzahlungen zu vermeiden.