Mutter-Kind Maßnahme

Eine Mutter-Kind-Maßnahme ist eine besondere Form der stationären medizinischen Vorsorge. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Mutter-Kind Maßnahme um eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Kinder. In der Regel tragen die gesetzlichen Krankenkassen bei den erforderlichen Voraussetzungen die Kosten für eine Mutter-Kind-Maßnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich bei einer Mutter-Kind Maßnahme um eine Pflichtleistung. Bei Versicherten in einer privaten Krankenversicherung gibt es vergleichbare Leistungen auch schon im Basistarif. Vor einem Antritt einer Mutter-Kind Maßnahme muss bei der Krankenkasse ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der medizinische Dienst der Krankenkasse entscheidet über die Genehmigung einer solchen Maßnahme.