Mutterschutz
Sobald die Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin bekannt ist, fällt diese unter den sogenannten Mutterschutz. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, der unter Mutterschutz stehenden Arbeitnehmerin spezielle Arbeitsbedingungen zu kommen zu lassen. Beispielsweise sind die Arbeiten, welcher von einer Frau im Mutterschutz ausgeführt werden dürfen eingeschränkt. Mehrarbeit, Nachtarbeit oder gesundheitsgefährdende Arbeiten sind verboten, da durch das ungeborene Leben geschädigt werden könnte. Auch genießen Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz einen Kündigungsschutz. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt dürfen Frauen nicht beschäftigt werden.




