Nicht erstattungsfähige Arzneimittel

Nicht erstattungsfähige Arzneimittel sind Arzneimittel, die bei den gesetzlichen Krankenkassen von der Erstattungspflicht ausgeschlossen sind. Dies ist auf eine Verordnung für unwirtschaftliche Arzneimittel aus dem Jahr 1991 zurückzuführen. Seit dem werden  so genannte nicht erstattungsfähige Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Nicht erstattungsfähige Arzneimittel sind einer Negativliste aufgeführt. Hierzu gehören zum Beispiel Stärkungs-, und Nährmittel, Kosmetik-, und Hygieneartikel. Grund dafür ist, dass diese Artikel nicht die notwendigen Inhaltsstoffe haben, um das Therapieziel zu erreichen. Eine Erstattung erfolgt auch dann nicht, wenn diese Arzneimittel vom Arzt verschrieben worden sind. Die private Krankenversicherung ist jedoch bei der Erstattung vieler dieser Arzneimittel sehr großzügig.