Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Per Definition ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht gesetzlich geregelt. Unter nichteheliche Lebensgemeinschaft versteht man eine partnerschaftliche Beziehung, die ohne einen Trauschein ausgeübt wird. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft wirkt nach außen hin wie eine Lebensgemeinschaft mit Trauschein, weist aber in rechtlicher Hinsicht deutliche Unterschiede auf. Verstirbt beispielsweise ein Partner der nichtehelichen Gemeinschaft, besteht kein gesetzliches Erbrecht für den überlebenden Partner. Hier ist eine gesonderte Verfügung notwendig. Auch haben in den gesetzlichen Krankenkassen nur verheiratete Eheleute die Möglichkeit, durch die Familienversicherung eines Ehegatten mitversichert zu sein auch wenn kein eigenes Einkommen erzielt wird. Die private Krankenversicherung bietet hier eine Alternative. Steht ein nichtehelicher Partner, der jedoch im gleichen Haushalt lebt, in keinem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, kann er gegen einen monatlichen Mehraufwand ebenfall mitversichert werden.




