Obliegenheiten

Ist im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag die Rede von Obliegenheiten, handelt es sich dabei im Allgemeinen um die Pflichten, die dem Versicherten dadurch entstehen. Bei diesen Obliegenheiten, man könnte dies auch als Nebenpflichten bezeichnen, hat der Versicherte die Pflicht, diese einzuhalten. In der Regel gelten für den Versicherten gegenüber seinem Versicherungspartner folgende Obliegenheiten. Der Versicherer muss über alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß informiert werden, genau so muss dieser über einen entstandenen Schaden umgehend benachrichtigt werden… Kommt ein Versicherter seiner Pflicht der Obliegenheiten nicht nach, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen