Ordentliche Kündigung
Die private Krankenversicherung hat zwei unterschiedliche Formen der Kündigung. Zum einen die ordentliche Kündigung und zum anderen die außerordentliche Kündigung. Bei jeder Form der Kündigung sind festgelegte Kündigungsfristen einzuhalten. Nur dann ist eine Kündigung rechtsgültig. Die ordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn die außergewöhnliche Kündigung nicht angewendet werden muss. Bei der ordentlichen Kündigung muss kein zwingender Grund vorliegen. Eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses kann sowohl vom Versicherungsnehmer als auch vom Versicherer ausgehen. Fasst ein Versicherungsnehmer eine Kündigung seiner derzeitigen Kassenmitgliedschaft, sollte er unbedingt darauf achten, dass der Wechsel nahtlos geschieht und keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen.




