Partnerschaft
Im versicherungsrechtlichen Sinn bedeutet eine Partnerschaft schlicht und einfach eine Partnerschaft zweier Menschen. Inzwischen ist die Partnerschaft in rechtlichen Belangen der Ehe fast gleichgestellt. Somit gilt auch die homosexuelle Lebensgemeinschaft als Partnerschaft. Dies bedeutet für Sachversicherungen, dass der Versicherungsnehmer, seinen Partner oder Partnerin mit einschließen kann. Der Einschluss des Partners in der privaten Krankenversicherung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Bedingung ist zum Beispiel, dass beide Partner in einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft im gleichen Haushalt leben müssen, zudem darf der zu mitversichernde Partner nicht versicherungspflichtig sein.




